Ehrungsrichtlinien der Sportjugend
Nach § 5 der Ehrungsordnung des LandesSportBundes Niedersachsen gelten für die Ehrungen der Sportjugend Niedersachsen besondere Richtlinien, die nach ihrer Beschlussfassung durch die Sportjugend vom Präsidiurn des LSS zu bestätigen sind.
1. Personenkreis
Geehrt werden können engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kinder- /Jugendbereich der Sportvereine, der Stadt-/Kreis- und Bezirkssportbünde sowie der Landesfachverbände. Der Jugendbereich ist diesbezüglich bis unter 19 Jahre definiert. Die zu Ehrenden können sich als Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Helferinnen/Helfer, Teamerinnen/Teamer usw. und/oder als Funktionärinnen/Funktionäre engagiert haben.
2. Ehrungsformen
Es gibt zwei Ehrungsformen:
- Ehrung für mindestens 5-jährige Tätigkeit. Diese Ehrung gilt nur für Mitarbeiterin-nen/Mitarbeiter unter 27 Jahre.
- Ehrung für mindestens 10-jährige Tätigkeit.
In beiden Fällen sind Unterbrechungen der ehrenamtlichen Tätigkeit möglich. In besonders begründeten Fällen kann die genannte Frist auch unterschritten werden.
3. Ehrengabe
Die zu Ehrenden erhalten eine Urkunde und ein Sachgeschenk.
4. Sonderauszeichnungen
Auf Beschluss des Vorstandes können auch Personen geehrt werden, die sich um den Kinder-/Jugendsport besonders verdient gemacht haben. Über die Ehrung und die Art der Ehrengabe entscheidet im Einzelfall der Vorstand.
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5. Ausführungsbestimmungen
Anträge für Ehrungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kinder- und Jugendbereich
- der Sportvereine werden mit Bestätigung der gewählten Vereinsjugendwar- tin/des gewählten Vereinsjugendwartes 1) über die zuständige Stadt- bzw. Kreissportjugend
- der Stadt-, Kreis- bzw. Bezirkssport- bünde werden von der jeweiligen Sportjugend mit Bestätigung durch deren Vorsitzende/Vorsitzenden
der Landesfachverbände werden von den jeweiligen Jugendausschüssen mit Bestätigung durch dessen Vorsitzen- de/Vorsitzenden auf den dafür vorgesehenen Formularen an die Sportjugend Niedersachsen eingereicht.
Für Anträge auf Sonderauszeichnungen geltend die vorgenannten Verfahrenswege.
Die Ehrungen erfolgen grundsätzlich bei Veranstaltungen der Stadt- und Kreis- sportjugenden bzw. bei Veranstaltungen der Jugendausschüsse der Landes- fachverbände.
6. Veröffentlichung
Die Namen der geehrten Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter werden im Jugendteil des Vereinsservice-Journals des LandesSportBundes Nds. veröffentlicht.
1 Falls nicht vorhanden: Unterschrift der/des Vereinsvorsitzenden
Diese Richtlinien können hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen sind bei der Sportjugend Northeim-Einbeck erhältlich.
Tel.: 05551- 90801914, E-Mail: